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COVID-19

22. Dezember 2020

Neue Massnahmen und Schutzkonzepte für den Trainingsbetrieb.

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  • Wettkämpfe sind für alle untersagt.

  • Fussballtrainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.

  • Alle Sportanlagen sind für Trainings ab 16 Jahren geschlossen. Aufgehoben wurde die Zeitbeschränkung und die allgemeine Schliessung der Anlagen an Sonntagen (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich).

  • Trainings ab dem 16. Lebensjahr mit Körperkontakt sind verboten.

  • Ab dem 16. Lebensjahr können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist

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