top of page
COVID-19
22. Dezember 2020
Neue Massnahmen und Schutzkonzepte für den Trainingsbetrieb.
​
Wettkämpfe sind für alle untersagt.
Fussballtrainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
Alle Sportanlagen sind für Trainings ab 16 Jahren geschlossen. Aufgehoben wurde die Zeitbeschränkung und die allgemeine Schliessung der Anlagen an Sonntagen (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich).
Trainings ab dem 16. Lebensjahr mit Körperkontakt sind verboten.
Ab dem 16. Lebensjahr können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist
bottom of page